Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung besteht im Kanton Thurgau grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, sowie ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet.

Das Verbot gilt im Wald sowie in einem Umkreis von 200 Metern. Das Entfachen von Feuer ist in diesem Bereich untersagt. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.

Zudem dürfen brennende Zigaretten, Streichhölzer oder andere Zündquellen nicht weggeworfen werden. Bereits kleinste Funken können aufgrund der Trockenheit einen Waldbrand auslösen.

Widerhandlungen gegen das Feuerverbot können gebüsst werden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Anweisungen der Behörden zu befolgen.

Kurz zusammengefasst:

🔥 Kein Feuer im Wald und bis 200 m vom Waldrand entfernt
✅ Gas- und Elektrogrills sind erlaubt
🚬 Keine Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen
⚠️ Feuerverbot gilt bis auf Widerruf
🎆 absolutes Feuerwerksverbot